Ergänzend zur DA 1.3.8 des NÖ LFV wurde in den Sitzungen des AFKDO vom 26.3.1998 und 24.1.2012 folgendes festgelegt:
Verdienstzeichen 3. Klasse NÖLFV werden befürwortet bei
.) einer aktiven Dienstzeit von mindestens 15 Jahren oder
.) bei überörtlicher Funktion bei einer aktiven Dienstzeit von mindestens 10 Jahren.
Verdienstzeichen 2. Klasse NÖLFV werden befürwortet bei
.) einer aktiven Dienstzeit von mindestens 20 Jahren und
.) zwei komplette Funktionsperioden im Feuerwehrkommando (= 10 Jahre) absolviert.
Es können somit nur jene Verdienstzeichen befürwortet werden, die sowohl der DA 1.3.8 als auch den Beschlüssen des AFKDO entsprechen. Ausnahmen gibt es lediglich für Leistungen unter Einsatz des eigenen Lebens.
Das AFK behält es sich vor, einzelne Anträge abzulehnen, bzw. Anträge einzubringen, die von den Beschlüssen abweichen.