Die Ausbildungsprüfungen „Löscheinsatz“, „Technischer Einsatz“, "Atemschutz" und "Feuerwehrboot" dienen zur Vertiefung und Erhaltung der Kenntnisse der „Ausbildungsvorschrift für die Löschgruppe, die Tanklöschgruppe, den Tanklöschtrupp und den Löschzug" und die Ergänzung zum Heft Nr. 2 „die Staffel im Löscheinsatz“ bzw. der Ausbildungsrichtlinie „Die Gruppe im technischen Einsatz“ um ein geordnetes und damit zielführendes Zusammenarbeiten beim Löscheinsatz, beim Atemschutzeinsatz und bei der technischen Hilfeleistung sicherzustellen.
Bei den Ausbildungsprüfungen wird nicht Wert auf das Erreichen von „Bestzeiten“ gelegt, es geht vielmehr darum, dass die Teilnehmer eine exakte Leistung mit dem eigenem Fahrzeug und Gerät erbringen um den Anforderungen im Einsatz entsprechen zu können. Die Ausbildungsprüfungen unterstützten die Ausbildung der Feuerwehrmitglieder und sind deshalb eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Einsatzablauf.
Das Ziel der Ausbildungsprüfungen ist unter anderem auch eine Qualitätskontrolle des Ausbildungsstandes nach Abschluss der (erweiterten) Grundausbildung und soll der einzelnen Feuerwehr selbst die Überprüfung des Ausbildungserfolges ermöglichen. Die Ausbildungsprüfungen können in folgenden Stufen absolviert werden:
- Ausbildungsprüfung „Löscheinsatz“ (Bronze, Silber, Gold)
- Ausbildungsprüfung „Technischer Einsatz“ (Bronze, Silber, Gold)
- Ausbildungsprüfung "Atemschutz" (Bronze, Silber, Gold)
- Ausbildungsprüfung "Feuerwehrboote" (Bronze, Silber, Gold)